Montag, 2. Januar 2023

Wiener Schnitzel Rezept

 Das Rezept für Wiener Schnitzel ist folgendes:

Zutaten:

  • 4 Kalbsschnitzel (à ca. 180 g)
  • Salz
  • Pfeffer
  • 1 Ei
  • Mehl
  • Paniermehl
  • Öl oder Butterschmalz zum Braten

Zubereitung:

  1. Die Kalbsschnitzel mit einem Fleischklopfer leicht klopfen und mit Salz und Pfeffer würzen.
  2. Das Ei in einem tiefen Teller verquirlen. Mehl und Paniermehl in zwei weiteren Tellern bereitstellen.
  3. Das Öl oder Butterschmalz in einer Pfanne erhitzen.
  4. Die Kalbsschnitzel zunächst im Mehl wenden, dann durch das verquirlte Ei ziehen und schließlich im Paniermehl wenden.
  5. Die panierten Schnitzel im heißen Öl oder Butterschmalz von jeder Seite etwa 3-4 Minuten goldbraun braten.
  6. Die Wiener Schnitzel auf Küchenpapier abtropfen lassen und warm servieren.

Ich hoffe, das Rezept hat Ihnen geholfen. Guten Appetit!

Dienstag, 1. November 2022

Taktisches Vorgehen für Arbeitnehmer bei Insolvenzgefahr des Arbeitgebers

Wie gehen Sie vor wenn Sie wissen das Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden wird ?

Schließen Sie vorsorglich eine Rechtsschutzversicherung ab die Arbeits- und Sozialrecht mit umfasst.
Diese Versicherungen haben Wartefristen bis Sie leisten und natürlich wollen Sie aktuell nicht klagen, wenn Sie danach gefragt werden. 

Manchmal kann man ja wirtschaftliche Schwierigkeiten im Unternehmen förmlich spüren.
Die Technologie im Unternehmen entspricht schon länger nicht dem Stand der Technik.
Man hat weniger zu tun. Betriebsferien rund um Feiertage werden verlängert. Schichten in der Produktion werden nicht durchgeführt. Personal aus Zeitarbeitsfirmen wird abgemeldet. Der Ausschuß in der Produktion steigt an. Vorgesetzte sind manchmal ratlos und führen nicht wirklich.
Ressourcen sind nur schwierig an den Arbeitsplatz zu bringen. Dubiose sinnfreie Einsparungen sollen schnell umgesetzt werden. Dritte sprechen mit negativem Touch über die Firma. Vielleicht gibt es noch negative Presseberichte. Kurzum, es fühlt sich schlecht an.

Werden Sie aktiv auch wenn Ihnen das schwerfällt. Lassen Sie sofort Ihre Kontakte spielen auf der Suche nach einem neuen Job. Es kommt Ihnen zu Gute wenn Sie nicht ortsgebunden sind und kurzfristig in der Branche suchen können um dann bei einem Wettbewerber als Fachkraft schnell wieder anzufangen. (Auf die Abfindung im u.g. Prozedere sollten Sie nicht verzichten.)
Das kann auch bedeuten, für eine gewisse Zeit ihre Familie aufzutrennen.

Wird Ihnen in Mitarbeiterversammlungen öffentlich mit Entlassung gedroht können Sie versuchen so teuer als möglich aus der Sache raus zu kommen. Sollten Sie noch keinen neuen Job vertraglich gebunden haben (kann auch auf Termin in mehreren Monaten sein - je länger desto besser) holen Sie sich eine Jobzusage bei einer Zeitarbeitsfirma. Dann bieten Sie dem Arbeitgeber schriftlich die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer hohen Abfindung plus Zahlung des vollen Nettolohns für den ganzen Monat an. Das nennt man Vergleichsangebot.
Gerne nehmen Sie dafür Barzahlung. 
Die Abfindungsforderung muss so hoch sein das die Geschäftsleitung virtuell nach Luft schnappt.
Den Eingang des Anschreiben lassen Sie sich schriftlich in der Personalabteilung oder (besser) im Büro des Geschäftsführers bestätigen. 

Liegen die Summen tatsächlich bar auf dem Tisch verschwinden Sie dort SOFORT!!
Gehen Sie diskussionsfrei ohne sich zu bedanken und grußlos ohne sich bei Kollegen zu verabschieden.
Es kann passieren das Sie von Security zum Ausgang begleitet werden. Die können Sie getrost ignorieren
Irgend ein Personaler sendet Ihnen einige Tage später die restlichen Papiere zu.

Verhandlungen über die Summe lehnen Sie ab. Sie können im Gespräch durchblicken lassen das Sie anderen Kollegen Ihr Vorgehen empfehlen werden. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Entweder man zahlt und Sie sind raus und haben gut Geld oder man entlässt Sie zusammen mit anderen. Haben Sie Ihre Entlassung in der Hand nehmen Sie die o.g. Versicherung in Anspruch und reichen via Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage ein. Da der exArbeitgeber Ihr, wohlmeinendes, Vergleichsangebot abgelehnt hat haben Sie im arbeitsrechtlichen Verfahren bei Gericht eine bessere Position. Sie können eine höhere Abfindungssumme in Verhandlung bringen und sich dann auf Ihre Position runter handeln lassen und siehe da, finanzielles Ziel erreicht. 

Einer Vertragsverlängerung für den Arbeitsvertrag sollten Sie nicht zustimmen. Damit verschieben sich Zahlungen nach hinten. Ein Insolvenzverwalter kann jederzeit die Auszahlung aller offenen Forderungen stoppen. Damit muss Ihre Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Insolvenzverfahren dauern Jahre und enden mit einer miserablen Quote für die Betroffenen.

Eine Auffanggesellschaft dient nur dazu Ihnen irgendwelchen Müll zu erzählen und Sie aus dem regionalen Arbeitsmarkt raus zu halten. Beachten Sie das dort Ihre jetzt exKollegen zu Ihren härtesten Wettbewerbern auf dem Arbeitsmarkt zählen.

Unterschätzen Sie nicht den Stresspegel!!