Montag, 19. Januar 2026

Acht Gedanken vom Marcus Aurelius

Hier sind acht seiner besten kurzen Gedanken von einem der größten Stoiker der Geschichte: Marcus Aurelius


1. Der Weg ist das Ziel


„Das Hindernis für eine Handlung fördert die Handlung. Was im Weg steht, wird zum Weg.“


Hör auf, dir zu wünschen, dass alles einfach wäre. Nutze die Herausforderung als Antrieb.


Der Kampf blockiert nicht den Weg, er *ist* der Weg.


2. Über die Angst


„Heute habe ich die Angst überwunden. Oder nein, ich habe sie abgelegt, denn sie war in mir, nicht außerhalb.“


Stress kommt nicht von deinem Chef, dem Markt oder dem Verkehr. Er kommt von deiner Bewertung dieser Dinge.


Ändere deine Bewertung, beseitige den Stress.


3. Die beste Rache


„Die beste Rache ist, nicht wie dein Feind zu sein.“


Wenn du auf Wut mit Wut reagierst, haben sie gewonnen. Sie haben dich auf ihr Niveau heruntergezogen.


Lass dich nicht von schlechtem Benehmen anderer in deinen Ansprüchen senken.


4. Memento Mori (Dringlichkeit)


„Du könntest jetzt sterben. Lass das dein Handeln, Reden und Denken bestimmen.“


Der Tod ist kein deprimierender Gedanke. Er bringt Klarheit.


Verschwende keine Zeit mit Unsinn. Du hast nicht unendlich viele Tage.


5. Kontrolle


„Du hast Macht über deinen Geist – nicht über äußere Ereignisse. Erkenne das, und du wirst Stärke finden.“


Die Welt ist chaotisch. Du kannst weder das Wetter noch die Wirtschaft kontrollieren. Deine Reaktion ist das Einzige, was dir gehört.


Beherrsche deine Reaktion, beherrsche dein Leben.


6. Umgang mit Menschen


„Wenn du morgens aufwachst, sag dir: Die Menschen, mit denen ich heute zu tun habe, werden sich einmischen, undankbar, arrogant und unehrlich sein …“


Rechne damit, dass Menschen Fehler haben. Wenn du mit Regen rechnest, ärgerst du dich nicht, wenn du nass wirst.


7. Fokus


„Konzentriere dich jede Minute wie ein Römer … auf das, was vor dir liegt, mit Präzision und aufrichtiger Ernsthaftigkeit.“


Ängste kreisen um die Zukunft. Bedauern um die Vergangenheit. Frieden findest du in der Arbeit, die gerade vor dir liegt.


Erledige die Arbeit. Erledige sie gut.


8. Meinungen


„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“


Du musst nicht jede Beobachtung in ein Urteil verwandeln.

Du kannst die Dinge einfach so sein lassen, wie sie sind.

Wikipedia Marcus Aurelius

Tartar Hackfleisch Mett Rechtsvorschriften in Deutschland

Tartar Hackfleisch Mett in Deutschland

Stand Januar 2026

Der Unterschied zwischen Tatar (auch Schabefleisch oder Beefsteakhack genannt), Hackfleisch (einschließlich Rinder-, Schweine- und gemischtem Hackfleisch) und Mett (auch Hackepeter oder Thüringer Mett genannt) wird in Deutschland primär durch die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches geregelt. Diese Leitsätze beschreiben die Ausgangsmaterialien, Zubereitungsarten und Qualitätsmerkmale, einschließlich indirekter Vorgaben zum Fettanteil über den Mindestgehalt an bindegewebseiweißfreiem Fleischeiweiß (BEFFE). Der BEFFE-Wert ist ein Maß für den reinen Muskelfleischanteil und korreliert umgekehrt mit dem Fett- und Bindegewebsgehalt: Höhere BEFFE-Werte bedeuten in der Regel niedrigeren Fettanteil.

Diese Regelungen basieren auf der EU-Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV), die explizite Höchstgrenzen für den Fettgehalt und das Verhältnis Kollagen/Fleischeiweiß festlegt. In den Leitsätzen (Neufassung vom 14.04.2022, zuletzt geändert am 07.11.2024) finden sich die detaillierten deutschen Umsetzungen unter Abschnitt 2.1.5 (Hackfleisch und verwandte Erzeugnisse). Im Folgenden die exakten Vorschriften:1. Tatar (Schabefleisch, Beefsteakhack)
  • Definition und Ausgangsmaterial (Leitsatz 2.1.5.4): Gewolftes oder ähnlich zerkleinertes Rindfleisch, das zum Rohverzehr bestimmt ist. Es wird aus sehnen- und fettgewebsarmem Rindfleisch (Leitsatz 1.2.1.1.1) hergestellt, d. h. aus hochwertigem, fettarmem Muskelfleisch (z. B. Oberschale oder Filetenden). Enthält keine weiteren Zutaten. Bei „zubereitetem“ Tatar (z. B. Beefsteak Tatar) dürfen nur würzende Zutaten und Eigelb hinzugefügt werden.
  • Fettanteil und Qualitätsmerkmale: Der Fettgehalt ist implizit niedrig, da ausschließlich fettarmes Fleisch verwendet wird. Explizit geregelt in der LMIV (Anhang VI Teil B): Als „mageres Hackfleisch“ ≤ 7 % Fett und ≤ 12 % Kollagen/Fleischeiweiß-Verhältnis . In den Leitsätzen: BEFFE nicht unter 18 %; BEFFE im Fleischeiweiß histometrisch nicht unter 85 Vol.-%; chemisch nicht unter 90 %.
  • Unterschied zu anderen: Tatar ist die magerste Variante, speziell für rohen Verzehr optimiert, mit dem höchsten BEFFE-Wert (niedrigster Fettanteil).
2. Hackfleisch
  • Allgemeine Definition (Leitsatz 2.1.5): Gewolftes oder ähnlich zerkleinertes Fleisch, das keine weiteren Zutaten enthält. Oft zum Rohverzehr bestimmt; falls für Garverzehr (z. B. zum Braten), muss das kenntlich gemacht werden. Unterteilt nach Tierart.
  • Rinderhackfleisch (Rindergehacktes, Rindergewiegtes) (Leitsatz 2.1.5.1): Aus grob entsehntem Rindfleisch (Leitsatz 1.2.1.1.2). BEFFE nicht unter 14 %; BEFFE im Fleischeiweiß histometrisch nicht unter 65 Vol.-%; chemisch nicht unter 75 %. Fettgehalt: ≤ 20 % und ≤ 15 % Kollagen/Fleischeiweiß-Verhältnis (LMIV Anhang VI Teil B) .
  • Schweinehackfleisch (Schweinegehacktes, Schweinegewiegtes) (Leitsatz 2.1.5.2): Aus grob entfettetem Schweinefleisch (Leitsatz 1.2.1.2.2). BEFFE nicht unter 11,5 %; BEFFE im Fleischeiweiß histometrisch nicht unter 65 Vol.-%; chemisch nicht unter 75 %. Fettgehalt: ≤ 30 % und ≤ 18 % Kollagen/Fleischeiweiß-Verhältnis (LMIV Anhang VI Teil B) .
  • Gemischtes Hackfleisch (Hackfleisch Halb und Halb) (Leitsatz 2.1.5.3): Aus grob entfettetem Schweinefleisch und grob entsehntem Rindfleisch. Anteile: Je 45–55 % (Abweichungen müssen kenntlich gemacht werden, z. B. „Hackfleisch mit 70 % Rindfleischanteil“). BEFFE nicht unter 12,5 %; BEFFE im Fleischeiweiß histometrisch nicht unter 65 Vol.-%; chemisch nicht unter 75 %. Fettgehalt: ≤ 30 % und ≤ 18 % Kollagen/Fleischeiweiß-Verhältnis (LMIV Anhang VI Teil B) .
  • Unterschied zu anderen: Hackfleisch ist die Basisform, mit variierenden Fettgrenzen je nach Tierart. Der Fettanteil ist höher als bei Tatar erlaubt, aber niedriger als bei reinem Mett (siehe unten).
3. Mett (Hackepeter, Thüringer Mett)
  • Definition und Ausgangsmaterial (Leitsatz 2.1.5.2): Eine Variante von Schweinehackfleisch (auch Schweinemett genannt), das zum Rohverzehr bestimmt ist. Aus grob entfettetem Schweinefleisch (Leitsatz 1.2.1.2.2). Enthält keine weiteren Zutaten. Bei „zubereitetem“ Mett (z. B. Hackepeter, Thüringer Mett) dürfen nur Salz, Zwiebeln und Gewürze hinzugefügt werden.
  • Fettanteil und Qualitätsmerkmale: BEFFE nicht unter 11,5 %; BEFFE im Fleischeiweiß histometrisch nicht unter 65 Vol.-%; chemisch nicht unter 75 %. Fettgehalt: ≤ 30 % und ≤ 18 % Kollagen/Fleischeiweiß-Verhältnis (LMIV Anhang VI Teil B) . Regionale Bezeichnungen wie „Thüringer Mett“ oder „Hackepeter“ können variieren, aber die Vorgaben bleiben gleich.
  • Unterschied zu anderen: Mett ist gewürztes Schweinehackfleisch mit dem höchsten erlaubten Fettanteil unter den genannten Produkten, aber immer noch auf entfettetem Fleisch basierend. Es ist nicht so mager wie Tatar.
Wichtige Hinweise zu allen Produkten
  • Hygienische Vorgaben: Hackfleisch darf nur am Tag der Herstellung verkauft werden (ehemalige Hackfleischverordnung, nun in Hygieneverordnungen integriert). Zum Rohverzehr bestimmte Produkte müssen frisch und kühl gelagert werden.
  • EU-weite Grundlage: Die Fett- und Kollagengrenzen stammen aus der LMIV (Anhang VI Teil B), die eine tagesdurchschnittliche Kontrolle der Zusammensetzung vorschreibt. Abweichungen (z. B. höherer Fettgehalt) dürfen nicht als „Hackfleisch“ bezeichnet werden.
  • Primärer Unterschied im Fettanteil: Wie von Ihnen angenommen, liegt der Hauptunterschied im maximal erlaubten Fettgehalt und der Fleischqualität (mager vs. fettreich). Tatar ist am magersten (≤ 7 %), Rinderhack mittel (≤ 20 %), Schweinehack/Mett am fettesten (≤ 30 %).
  • Quellen: Diese Vorschriften gelten bundesweit in Deutschland und sind in den Leitsätzen des BMEL festgehalten . Für detaillierte Analysenmethoden (z. B. BEFFE-Bestimmung) siehe die Leitsätze Abschnitt 1.1.